Stellungsnahme von unserem Dachverband bff

Verordnung über die von den Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten der Traumaambulanz (Traumaambulanz -Verordnung – TAV)

Hintergrund: Im bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sind aktuell 210 ambulante Fachberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen-geschlossen. Diese unterstützen und beraten Frauen* und Mädchen*, die von sexualisierter, körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind. Häufig handelt es sich um Gewalt im sozialen Nahraum, z.B. in (Ex)Partnerschaften. Die Beratung ist kostenfrei und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die Fachberatungsstellen bieten durch niedrigschwellige Angebote  psychosoziale Hilfestellung für die Bewältigung der Gewalterfahrungen an. Sie klären über rechtliche Möglichkeiten auf und unterstützen – auf Wunsch der Betroffenen – auch bei der Antragstellung nach OEG. Die Fachberatungsstellen qualifizieren zu dem unterschiedliche Fachkräfte zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme: bff_Stellungnahme_TAV_30.06.2022

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