Prävention am Arbeitsplatz

Sie haben Fragen zu unseren Seminaren? Sprechen Sie uns gerne an!

089 – 76 37 37

Fortbildung

Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Zu einem gesunden, produktiven Arbeitsplatz und Arbeitsklima gehört der respektvolle Umgang der Mitarbeitenden untereinander. Was manchmal wie ein Flirt aussieht, kann schnell in entwürdigendes, bedrängendes Verhalten übergehen. Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten, geregelt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Informieren Sie sich, wie Sie solchem Verhalten schon im Ansatz entgegenwirken können.

Zu sexueller Belästigung zählt

  • unerwünschtes Anfassen: der Klaps auf den Po, die ungefragte Nackenmassage
  • zufälliges Berühren an Brust oder Beinen
  • Pornografische Bilder, obszöne Witze am Arbeitsplatz oder in Mails
  • Starren in den Ausschnitt, anzügliche Kommentare über die Figur
  • Sexuelle Gefälligkeiten, die erwartet werden
  • Versprechen von Vorgesetzten bei sexuellen Gefälligkeiten, die bei Verweigerung Nachteile mit sich bringen.

Prävention in wirtschaftlichen und sozialen Unternehmen:

Es liegt in der Verantwortung des Führungspersonals eines Betriebs, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die frei von sexueller Belästigung ist. Dazu gehört, dass es klare Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung gibt, dass alle Mitarbeitenden in dieser Angelegenheit geschult werden und dass gegen Fälle von sexueller Belästigung entschieden vorgegangen wird.

Das können Sie als Unternehmungsleitung / Führungskraft vorbeugend tun:

Geben Sie eine Grundsatzerklärung ab, dass sexuelle Belästigungen in der Organisation nicht geduldet werden. Verfassen Sie dazu innerbetriebliche Richtlinien. Informieren Sie die Mitarbeitenden darüber, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Ermutigen Sie Betroffene von sexueller Belästigung dazu, die Vorfälle mitzuteilen. Autorisieren Sie speziell geschulte Personen, an die sich betroffene Mitarbeiter*innen wenden können. Stellen Sie klar, dass sexuell belästigendes Verhalten Konsequenzen für die Täter nach sich zieht.

Unsere Angebote

Nach einem Vorfall:

Wir bieten Fachberatung für die betroffene Arbeitnehmerin* und bei Bedarf für die betrieblich zuständigen Personen an. Betroffene Arbeitnehmerinnen* können sich in einem unserer Selbstbehauptungskurse schulen lassen.

­

Damit es nicht soweit kommt:

Mit unseren Inhouse-Seminaren schulen wir Unternehmen, Firmen und Einrichtungen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Wir vermitteln rechtliche Hintergründe und konkrete Handlungsmöglichkeiten, was Sie im Falle einer sexuellen Belästigung tun können.
Wir geben Anregungen, wie Sie eine freundliche, respektvolle Unternehmenskultur schaffen, die frei von sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungsformen ist.

Unsere Fortbildungsangebote: