Logo Nein heißt nein. Auf dem Bild sind gezeichnete Menschen in verschiedenen Farben abgebildet. Eine Frau in blau mit Stock. Zwei Menschen in orange, die ihre Hände halten. Zwei Menschen in lila die Tanzen. Zwei Menschen in grün, die ihre Hände halten. Ein Mensch in rot, der seine Hand hochhält. Ein Mensch in lila der tanzt. Ein Mensch in gelb der hochspringt. Ein Mensch in grün der läuft. Ein Mensch in rosa, der seine Hand hochstreckt. Ein Mensch in türkis, der beide Hände in die Luft streckt. Ein Mensch in lila im Rollstuhl. Zwei Menschen in rot, die an einem Tisch sitzen und sich mit Sektgläsern zuprosten. Ein Mensch in gelb, der Ballett tanzt, ein Mensch in blau, welcher drei Luftballons in der Hand hält. Unter den Menschen steht in brauner Schrift "Nein heißt Nein".

Prävention am Arbeitsplatz

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Fortbildung

Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Zu einem gesunden, produktiven Arbeitsplatz und Arbeitsklima gehört der respektvolle Umgang der Mitarbeitenden untereinander. Was manchmal wie ein Flirt aussieht, kann schnell in entwürdigendes, bedrängendes Verhalten übergehen. Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten, geregelt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Informieren Sie sich, wie Sie solchem Verhalten schon im Ansatz entgegenwirken können.

Zu sexueller Belästigung zählt

  • unerwünschtes Anfassen: der Klaps auf den Po, die ungefragte Nackenmassage
  • zufälliges Berühren an Brust oder Beinen
  • Pornografische Bilder, obszöne Witze am Arbeitsplatz oder in Mails
  • Starren in den Ausschnitt, anzügliche Kommentare über die Figur
  • Sexuelle Gefälligkeiten, die erwartet werden
  • Versprechen von Vorgesetzten bei sexuellen Gefälligkeiten, die bei Verweigerung Nachteile mit sich bringen.

Prävention in wirtschaftlichen und sozialen Unternehmen:

Es liegt in der Verantwortung des Führungspersonals eines Betriebs, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die frei von sexueller Belästigung ist. Dazu gehört, dass es klare Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung gibt, dass alle Mitarbeitenden in dieser Angelegenheit geschult werden und dass gegen Fälle von sexueller Belästigung entschieden vorgegangen wird.

Das können Sie als Unternehmungsleitung / Führungskraft vorbeugend tun:

Geben Sie eine Grundsatzerklärung ab, dass sexuelle Belästigungen in der Organisation nicht geduldet werden. Verfassen Sie dazu innerbetriebliche Richtlinien. Informieren Sie die Mitarbeitenden darüber, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Ermutigen Sie Betroffene von sexueller Belästigung dazu, die Vorfälle mitzuteilen. Autorisieren Sie speziell geschulte Personen, an die sich betroffene Mitarbeiter*innen wenden können. Stellen Sie klar, dass sexuell belästigendes Verhalten Konsequenzen für die Täter nach sich zieht.

Unsere Angebote

Nach einem Vorfall:

Wir bieten Fachberatung für die betroffene Arbeitnehmerin* und bei Bedarf für die betrieblich zuständigen Personen an. Betroffene Arbeitnehmerinnen* können sich in einem unserer Selbstbehauptungskurse schulen lassen.

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Damit es nicht soweit kommt:

Mit unseren Inhouse-Seminaren schulen wir Unternehmen, Firmen und Einrichtungen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Wir vermitteln rechtliche Hintergründe und konkrete Handlungsmöglichkeiten, was Sie im Falle einer sexuellen Belästigung tun können.
Wir geben Anregungen, wie Sie eine freundliche, respektvolle Unternehmenskultur schaffen, die frei von sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungsformen ist.

Unsere Fortbildungsangebote: