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FAQ – Wir helfen

FAQ – Wir helfen

Fragen und Antworten

Sie können uns jederzeit persönlich ansprechen, wir sind für Sie da!

089 – 76 37 37

Ihre Fragen, unsere Antworten:

Bin ich hier richtig?

Wir beraten Sie rund um das Thema sexualisierte Gewalt. Hierzu gehören sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.

Viele Mädchen* und Frauen*, die solche Übergriffe erlebt haben, fühlen sich oft hilflos, haben Ängste, schlimme Erinnerungsbilder, sind angeekelt, geben sich selbst die Schuld und fühlen sich fremd im eigenen Körper. Sie wissen nicht, was mit ihnen los ist und wie sie mit dem Erlebten umgehen sollen. Viele Frauen können erst Jahre später darüber sprechen.

Wir beraten bei Partnerschaftsgewalt/Häuslicher Gewalt, informieren über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes und erarbeiten Sicherheits- und Notfallpläne.

Nicht nur Betroffene können sich an uns wenden. Angehörige, Freund*innen und sonstige Bezugspersonen erhalten bei uns Unterstützung.

Häufige Anliegen sind: Wie kann ich die Betroffene hilfreich unterstützen? Wie kann ich mit meiner eigenen Belastung umgehen?

Darüber hinaus beraten wir auch Fachkräfte.

Welche Daten muss ich angeben und was passiert damit?

Anmeldung und Datenschutz:

Sie melden sich lediglich mit einem erfundenen Benutzer*innennamen und einem Passwort an.

Ihre Daten sind über das Beratungstool „aygonet.de“ geschützt. Nur über den Server von AYGOnet sind Ihre Daten und E-Mails sicher.

 

Selbstgefährdung:

Manchmal kann es sein, dass ein Mensch nicht weiterleben will. Werden uns in der Beratung solche suizidalen Absichten deutlich mitteilt, werden wir zusammen überlegen was getan werden kann, damit die Userin* wieder sicher ist. Wenn wir zu der Einschätzung kommen, dass die Userin* nicht in der Lage ist sich selbst zu schützen, machen wir uns jedoch strafbar, wenn wir in diesem Fall nicht die Behörden informieren. (StGB. § 323c – Unterlassene Hilfeleistung)

Fremdgefährdung:

Auch bei der Androhung einer Fremdgefährdung sind wir dazu verpflichtet die Behörden zu informieren.

Was meinen wir mit dem Sternchen*?

Mit dem * wollen wir deutlich machen, dass sich unsere Beratungsangebote an alle Personen richten, die sich als Frau* begreifen/identifizieren.

Wer ist unsere Zielgruppe / Wer kann zu uns kommen?

Unser persönliches Beratungsangebot richtet sich an Frauen*, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Das kann ein zurückliegender Missbrauch sein, ein aktueller Übergriff / Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung.

Im Rahmen der Angehörigenberatung, der Vermittlung per Telefon oder unserer Online-Beratung können sich alle Personen an uns wenden.

Was erwartet mich in der Beratungsstelle Frauen*notruf?

Die Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung sind ausschließlich Frauen. Wir bieten eine genderspezifische und gendersensible Beratung an. Vorrangig wichtig ist, mit welchem Anliegen eine Person zu uns kommt.

Innerhalb des Beratungssettings bieten wir einen sicheren und geschützten Rahmen.

An welche andere Beratungsstelle können Sie sich wenden?

Trans*Inter*Beratungsstelle
Lindwurmstr. 71 (siehe Wegbeschreibung)
80337 München
Tel.: 089 54333-130
E-Mail: info@trans-inter-beratungsstelle.de
https://www.trans-inter-beratungsstelle.de/de/

In welchen Fällen können Sie sich an uns wenden?
  • Sie brauchen Unterstützung nach einer Vergewaltigung.
  • Sie überlegen, eine Anzeige zu erstatten.
  • Sie haben Anzeige erstattet und wünschen sich Begleitung.
  • Sie haben in der Kindheit sexuellen Missbrauch erlebt.
  • Sie werden sexuell belästigt, z. B. durch einen Vorgesetzten oder einen Kollegen.
  • Sie fühlen sich bedroht und wollen sich schützen.
  • Sie möchten Informationen zu Traumatherapie.
  • Sie kennen eine betroffene Frau* und möchten sie unterstützen.
  • Sie haben Interesse an einem Selbstbehauptungskurs.
  • Sie haben Interesse an psychosozialer Prozessbegleitung.

In unserer Beratungsstelle müssen Sie nichts erzählen, was Sie nicht erzählen wollen.
Sie entscheiden!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf über

Wann spricht man von sexueller Belästigung?

Sexuelle Belästigung bezeichnet nicht gewünschte, sexuelle Annäherungen.

Hier drei Beispiele, wann von sexueller Belästigung gesprochen wird:

  • Ein Kollege betätschelt seine Kollegin unerwünscht, drängt sich in der Kantinenschlange an sie oder massiert ihr ungefragt den Nacken. Das ist sexuelle Belästigung.
  • Der Vorgesetzte starrt seiner Mitarbeiterin in den Ausschnitt, macht anzügliche Bemerkungen über ihre Figur oder ihr sexuelles Verhalten. Das ist sexuelle Belästigung.
  • Direkte oder indirekte Aufforderungen zum Sex. Das ist sexuelle Belästigung.

Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen kostenlos und auf Wunsch anonym.

Was versteht man unter sexuellem Missbrauch?

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird.
Gegen deren Willen bedeutet auch, wenn sie aufgrund  körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Machtposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Sehr bedeutend für die Folgen von erlebtem Missbrauch ist die Reaktion des sozialen Umfeldes.
Ein unterstützendes Umfeld, das dem Kind Glauben schenkt, kann die Folgen abmildern.

Meist bestehen die psychischen Folgen nicht nur kurzfristig, sondern die Opfer leiden auch mittel- und langfristig darunter,
teilweise ihr ganzes Leben.

Sie leiden unter den Folgen von sexuellem Missbrauch?
Dann wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen kostenlos und auf Wunsch anonym.

Sie müssen nichts erzählen, was Sie nicht erzählen wollen.
Sie entscheiden!

Was ist ein Trauma?

Ein traumatisches Ereignis wird vom Organismus als (lebens-)bedrohlich wahrgenommen. Eine Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder andere Formen der Gewalt sind extrem belastend für den Körper und die Psyche. Manchmal reichen die vorhandenen Strategien nicht (mehr) aus, um die Folgen des Traumas zu bewältigen. In einer Traumaberatung oder Traumatherapie werden u. a. neue Bewältigungsstrategien erlernt und so die Kontrolle zurück gewonnen.

Wir bieten persönliche Traumaberatung und Traumatherapie für Frauen…

  • nach einer Vergewaltigung.
  • nach sexuellem Missbrauch in der Kindheit.
  • nach sexueller Belästigung, z. B. durch den Arbeitgeber/durch einen Kollegen.
  • bei Stalking.

Für Hilfe und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon: 089 76 37 37

Wie helfen wir Frauen* in Not?
  • Wir glauben Ihnen.
  • Wir stehen in Krisensituationen an Ihrer Seite.
  • Wir unterstützen Sie darin, die Folgen von Gewalt zu verarbeiten.
  • Wir beantworten Ihre Fragen.
  • Wir klären Sie über Ihre Rechte auf.
  • Wir entwickeln mit Ihnen Lösungen, damit es Ihnen wieder besser geht.
  • Was Sie uns erzählen, das sagen wir nicht weiter.
  • Wir stehen unter Schweigepflicht.
  • Sie können anonym bleiben, brauchen Ihren Namen nicht zu nennen.
  • Unsere Beratung kostet nichts.
Muss ich meinen Namen nennen?

Nein, Sie müssen nicht sagen, wie Sie heißen.

Kostet die Beratung etwas?

Die Beratung ist kostenlos.

Was kann Onlineberatung nicht leisten?

Notfälle:

Manchmal gibt es Situationen bei denen sofortige Hilfe notwendig ist. Sofortige Hilfe kann durch Onlineberatung nicht geleistet werden.Bei akuten Gewaltsituationen rufen Sie bitte die Polizei an: 110Bei akuter Selbstmordgefährdung rufen Sie bitte den Krisendienst München an: 0180 655 3000oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117

Persönliche Beratung:

Manchmal kann es wichtig sein ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Wir werden das in der Onlineberatung gemeinsam mit Ihnen besprechen.

An wen wende ich mich bei einem Notfall?

In Notfällen rufen Sie uns an unter der Telefonnummer:

089 – 76 37 37

oder schreiben Sie uns über unser Online-Formular:
Zur anonymen Onlineberatung

oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@frauennotruf-muenchen.de

Weitere Hilfe bekommen Sie auch über die

Polizei: 110

oder dem Hilfetelefon (Gewalt gegen Frauen)

08000 116 016

https://www.hilfetelefon.de/

oder dem Krisendienst Oberbayern

0800 655 30000

https://www.krisendienste.bayern/oberbayern/

 

„Erste Hilfe“ nach Vergewaltigung

Viele Frauen* haben nach einem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung Angst, davon zu erzählen. Sie fühlen sich schmutzig, schuldig, schämen sich und sie fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird.

Unmittelbar nach einer Vergewaltigung sind Frauen* in einem psychischen Ausnahmezustand. Jede Frau* reagiert anders nach einem Übergriff. Es gibt keine allgemein gültige Reaktion. Jedes Verhalten und jedes Gefühl der Frau* ist richtig. Alle Symptome sind der Versuch einer Bewältigung, sind die normale Reaktion auf ein unnormales Ereignis. Möglich sind Erinnerungslücken oder Schwierigkeiten, das Geschehene zeitlich einzuordnen. Die Täter sind den Frauen* in den meisten Fällen bekannt.

Wenn Ihnen ein Verbrechen, wie eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung angetan worden ist, sind Sie sich vermutlich unsicher, ob Sie den Täter anzeigen wollen und wie es jetzt weitergehen kann. Sie sollten/dürfen/können sich für Ihre Entscheidung Zeit nehmen. Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:

Unterstützung holen:

Kontaktieren Sie eine Vertrauensperson, uns oder eine andere Beratungsstelle.
Uns erreichen Sie täglich von Montag bis Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 21.00 Uhr, mittwochs von 10.00 – 13.00 Uhr und 18.00 – 21.00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 089 – 76 37 37

Gedächtnisprotokoll schreiben:

Halten Sie fest, was passiert ist. Sie können Stichpunkte oder ein Gedächtnisprotokoll aufschreiben (möglichst genau was, wann und wie es passiert ist). Mit der Unterstützung einer vertrauen Person kann dies leichter fallen.

Beweismaterial sichern:

Beschädigte Kleidung, Wäsche, Bettlaken oder Gegenstände, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, können wichtige Beweisstücke in einem Strafverfahren sein. Besonders Wäschestücke mit Sperma-, Speichel- oder Blutspuren sollten deshalb ungewaschen, trocken und getrennt in Papiertüten aufbewahrt werden. Denken Sie auch an das elektronische Beweismaterial – Kommunikation mit dem Täter (Emails, Nachrichten in Netzwerken, SMS, etc.)

Wichtiger Hinweis:

Die meisten Frauen* verspüren nach der Tat das Bedürfnis zu duschen. Tun Sie das nach Möglichkeit nicht, bevor Sie in der Klinik waren. Wichtige Spuren können sonst verloren gehen.

Ärztliche Hilfe:

Gehen Sie möglichst bald, innerhalb der ersten 3 Tage, in eine Klinik und erklären Sie, was passiert ist. Lassen Sie sich ein Attest geben, in dem alle Verletzungen und ihr psychischer Zustand aufgeführt sind. Lassen Sie sich auch gynäkologisch untersuchen und – wenn Sie das wollen – Beweise sichern in folgenden Kliniken:

Was Sie vor einer Anzeige wissen sollten:

Vergewaltigung ist ein Verbrechen (ein sogenanntes Offizialdelikt) und muss deshalb von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, sobald diese davon Kenntnis erhalten. Wenn Sie also eine Anzeige erstattet haben, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden. Sie können sich deshalb vorab von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder von uns zur Anzeigeerstattung beraten lassen.

Es kann hilfreich sein, die Aussage bei der Polizei in Begleitung einer Anwältin/eines Anwalts zu machen. Es ist ebenfalls möglich, dass wir Sie in dieser Situation begleiten.

Verdacht auf K.O.-Tropfen – was tun?

Der Begriff K.O.-Tropfen ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Substanzen mit betäubender/narkotisierender Wirkung. Da sie farb- und geruchlos und nahezu geschmacksneutral sind, bemerken viele Betroffene die Einnahme zunächst nicht. Je nach Dosierung und in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen können lebensbedrohliche Zustände (Koma, Atemstillstand) auftreten. Ärztliche Hilfe ist also dringend geboten.

Oft haben betroffene Frauen bei Verdacht auf K.O.-Tropfen gleichzeitig Alkohol zu sich genommen und können deshalb die Symptome nicht zuordnen und/oder schämen sich.

Folgende Symptome können ein Hinweis darauf sein, dass Ihnen K.O.-Tropfen verabreicht wurden:

  • Übelkeit, starke Kopfschmerzen, Schwindel
  • Orientierungslosigkeit
  • Aufwachen an einem unbekannten Ort
  • Erinnerungslücken, bruchstückhafte oder zusammenhangslose Erinnerungen
  • Verletzungen am Körper und/oder im Intimbereich, ohne Erklärung dafür

Was können Sie tun?

  • Wenn Sie noch in einer Bar oder in einem Club sind, sprechen Sie die Barkeeper*innen an. Sie können Ihnen helfen, einen Arzt/eine Ärztin zu holen.
  • Wenn Sie nach dem Aufwachen das Gefühl haben, dass Ihnen K.O.-Tropfen gegeben wurden: Handeln Sie sofort! Gehen Sie direkt in eine Klinik oder nehmen Sie Kontakt auf zur

    München Klinik Harlaching
    Sanatoriumsplatz 2
    81545 München

    Gehen Sie dort in die Notaufnahme und sagen Sie den Satz: „Ich möchte bitte dringend eine Frauenärztin sprechen“. Sie werden diskret von der Aufnahme zur Fachärztin geleitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.muenchen-klinik.de/krankenhaus/harlaching/frauenklinik/gynaekologie-frauenheilkunde/gynaekologie-sprechstunde-ambulanz/Im Falle einer Anzeigenerstattung ist die Untersuchung auf K.O.-Tropfen kostenlos.

    K.O.-Tropfen bauen sich sehr schnell im Körper ab und können daher nur relativ kurz nach Einnahme (6 bis 12 Stunden) nachgewiesen werden. Auf jeden Fall sollten Ärzt*innen darauf hingewiesen werden, dass sie Blut oder Urin auf solche Substanzen untersuchen lassen.

Beratungsstelle kontaktieren:

Bleiben Sie mit dem, was Ihnen geschehen ist, nicht allein, holen Sie sich Unterstützung. Wir glauben Ihnen und beraten Sie zu allen weiteren Schritten – kostenlos und anonym: 089 / 763737.

Kann ich mir den Text auf dieser Internetseite vorlesen lassen?

Ja, Sie können sich die Texte unserer Internetseite vorlesen lassen!

1. Möglichkeit:

Über oder neben den Texten finden Sie eine Schaltfläche „Vorlesen“.

Grafik Beispiel Vorlese-Button
Wenn Sie diese anklicken, wird der Text der Seite vorgelesen.

 

2. Möglichkeit:

Markieren Sie mit Ihrer Maus den Textabschnitt, den Sie vorlesen lassen wollen.
Grafik Beispiel Textmarkierung
Es erscheint die Vorlese-Schaltfläche. Wenn Sie darauf klicken, wird der markierte Text vorgelesen.

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