Pressemitteilung von der Aufarbeitungskommission

Aufarbeitungskommission veröffentlicht Tätigkeitsbericht ihrer zweiten Laufzeit.

Die Arbeit der Kommission zeigt, dass die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kein abgeschlossenes Projekt ist. Für unabhängige Aufarbeitung auf Bundesebene braucht es staatliche Verantwortung und damit eine gesetzliche Grundlage, die eine dauerhafte Einrichtung der Kommission und eine Stärkung der Rechte Betroffener gewährleistet.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat den Tätigkeitsbericht ihrer zweiten Laufzeit veröffentlicht. Darin informiert sie über ihre Arbeit von April 2019 bis Dezember 2023 und darüber, was sie vor allem für Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, erreicht und mit ihnen gemeinsam bewegt hat. Bis Ende 2023 haben sich mehr als 2.600 Betroffene und Zeitzeug*innen der Kommission anvertraut. Auf dieser Grundlage hat die Kommission Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen entwickelt, ein Portal mit Geschichten Betroffener aufgebaut, 14 öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, 12 Studien und andere Publikationen veröffentlicht, 13 Forschungsprojekte initiierte und gefördert sowie sich an verschiedenen Aufarbeitungsprozessen in Institutionen beteiligt.

Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Kommission:

„Unser Dank gilt den Betroffenen, die der Aufarbeitungskommission von der sexualisierten Gewalt in ihrer Kindheit berichtet haben. Sie erwarten eine Anerkennung des ihnen geschehenen Unrechts, verbinden dies aber mit dem klaren Auftrag, dass der Staat mit seinen Strukturen Verantwortung übernimmt und Kinder und Jugendliche besser schützt. Auch wenn in den letzten Jahren das Bewusstsein für dieses Thema geschärft wurde, dürfen wir als Gesellschaft uns damit nicht zufriedengeben. Eine Institution muss auch nach einem Aufarbeitungsprozess offen und kritisch für weitere Erkenntnisse und Offenlegungen von Betroffenen bleiben. Aufarbeitung ist kein kurzfristig abschließbares Vorhaben. Die Kommission versteht die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs als einen gesellschaftlichen Lernprozess, den sie konsequent weitervorantreibt und dafür sorgt, dass er in allen Bereichen – in Institutionen und in der Familie – aktiv weitergeführt wird.“

Wie auch in ihrer ersten Laufzeit ist es der Kommission gelungen, in den vergangenen viereinhalb Jahren das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und deren Aufarbeitung kontinuierlich in die Öffentlichkeit zu bringen – auch mit Tatkontexten und Themen, die die Öffentlichkeit bisher kaum im Blick hatte, wie den Sport, die Schule, pädosexuelle Netzwerke, die Zeugen Jehovas, Frauen als Täterinnen oder die Bedeutung von Akten und Archiven für die Aufarbeitung.

In verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen konnte die Kommission wichtige Prozesse mit ihrer Arbeit anstoßen und begleiten. So war das öffentliche Hearing der Kommission zu sexuellem Kindesmissbrauch im Sport der Ausgangspunkt für die aktuelle Entwicklung eines Zentrums für Save Sport, welche maßgeblich von den Athleten Deutschland e. V. mitbestimmt wurde. Die Untersuchungen der Kommission im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch in pädosexuellen Netzwerken haben zu Aufarbeitungsprojekten wissenschaftlicher Fachgesellschaften geführt, die sich damit ihrer Verantwortung bei der Unterstützung pädosexueller Aktivitäten in der Vergangenheit stellen.

In anderen Bereichen, wie bei den Schulen, ist bisher keine vergleichbare Entwicklung erkennbar. Bereits bei ihrem öffentlichen Hearing 2022 hatte die Kommission die Kultusministerkonferenz der Länder aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und bekannt gewordene Taten sexuellen Kindesmissbrauchs unabhängig und umfassend aufzuarbeiten.

Kommissionsmitglied Prof. Dr. Stephan Rixen verweist darauf, dass der Staat mehr Verantwortung für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs übernehmen muss: „Damit die unabhängige Aufarbeitung auf Bundesebene weiterhin gewährleistet ist, setzen wir uns für ein Gesetz ein, das die Arbeit der Kommission dauerhaft absichert. Das Gesetz muss auch die Rechte Betroffener auf Aufarbeitung, insbesondere ihr Akteneinsichtsrecht, stärken. Außerdem sollte es sicherstellen, dass Aufarbeitung eine Daueraufgabe der Institutionen, z.B. von Religionsgemeinschaften, Sportvereinen oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, ist. Aufarbeitung hört nicht auf.“

„Die öffentliche Erschütterung über die Auswirkungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche reduziert sich meistens auf die pathologischen Aspekte und weniger auf die gesellschaftlich notwendigen Prozesse der Aufarbeitung“, stellt Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der UBSKM fest. „Wir als Betroffenenrat sind den Mitgliedern der Aufarbeitungskommission dankbar, dass sie sich mit uns gemeinsam intensiv für ein Recht auf Aufarbeitung einsetzen. Wir sind Expert*innen in eigener Sache und begleiten die Arbeit der Kommission von Anfang an. Die Kommission gibt Betroffenen nicht nur eine Stimme, sondern sie lebt unsere verbindliche Beteiligung und übernimmt Verantwortung, sexualisierte Gewalt konsequent wie unabhängig aufzuarbeiten.“

à Tätigkeitsbericht der zweiten Laufzeit 2019–2023

 à Fact Sheet Tätigkeitsbericht

 à Pressemappe Kommission

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht auf Bundesebene Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ab 1949. Sie wurde 2016 auf Beschluss des Bundeskabinetts vom Juli 2015 berufen. Die erste Laufzeit endete im März 2019. Das Bundeskabinett verlängerte die Arbeit der Kommission für eine zweite Laufzeit zunächst bis Ende 2023. Am 15. November 2023 beschlosss das Bundeskabinett eine weitere Verlängerung, wodurch die unabhängige Aufarbeitung auf Bundesebene bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin gewährleistet ist.

Betroffene und Zeitzeug*innen, die der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichten möchten, können sich telefonisch, per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Informationen und Kontaktdaten unter www.aufarbeitungskommission.de.

Freundliche Grüße

Kirsti Kriegel

Pressesprecherin

Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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