Neue Studie zu Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen*

Unsere Kolleginnen vom LFSH haben eine Studie zu Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen* veröffentlicht. Das Ergebnis ist kaum überraschend. Einseitige Berichterstattungen, die Gewalt gegen Frauen* verharmlosen, sie als individuelle Einzeltaten bagatellisieren, nehmen einen entscheidenden Einfluss darauf, wie Lesende, Verantwortlichkeiten wahrnehmen, sogar Betroffenen eine Mitschuld zusprechen, Tatgründe bewerten oder auch Mitgefühl für Betroffene bzw. den Täter empfinden.

Die Untersuchung wurde vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) bei Diplompsychologin Mimke Lena Teichgräber in Auftrag gegeben und vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung finanziert. Anlass ist die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die sogenannte Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 17 dazu, „die Medien [zu ermutigen], sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung ihrer Würde zu erhöhen.“ (Europarat, 2011)

Mehr dazu: Studie: Rezeption medialer Frames in der Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen – Zusammenfassung der Ergebnisse einer Online-Befragung

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www.ab-jetzt.org: Wer spricht, hat Recht – Studie bestätigt Einfluss von Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen

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