Viele Frauen* haben nach einem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung Angst, davon zu erzählen. Sie fühlen sich schmutzig, schuldig, schämen sich und sie fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird.

Unmittelbar nach einer Vergewaltigung sind Frauen* in einem psychischen Ausnahmezustand. Jede Frau* reagiert anders nach einem Übergriff. Es gibt keine allgemein gültige Reaktion. Jedes Verhalten und jedes Gefühl der Frau* ist richtig. Alle Symptome sind der Versuch einer Bewältigung, sind die normale Reaktion auf ein unnormales Ereignis. Möglich sind Erinnerungslücken oder Schwierigkeiten, das Geschehene zeitlich einzuordnen. Die Täter sind den Frauen* in den meisten Fällen bekannt.

Wenn Ihnen ein Verbrechen, wie eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung angetan worden ist, sind Sie sich vermutlich unsicher, ob Sie den Täter anzeigen wollen und wie es jetzt weitergehen kann. Sie sollten/dürfen/können sich für Ihre Entscheidung Zeit nehmen. Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:

Unterstützung holen:

Kontaktieren Sie eine Vertrauensperson, uns oder eine andere Beratungsstelle.
Uns erreichen Sie täglich von Montag bis Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 21.00 Uhr, mittwochs von 10.00 – 13.00 Uhr und 18.00 – 21.00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 089 – 76 37 37

Gedächtnisprotokoll schreiben:

Halten Sie fest, was passiert ist. Sie können Stichpunkte oder ein Gedächtnisprotokoll aufschreiben (möglichst genau was, wann und wie es passiert ist). Mit der Unterstützung einer vertrauen Person kann dies leichter fallen.

Beweismaterial sichern:

Beschädigte Kleidung, Wäsche, Bettlaken oder Gegenstände, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, können wichtige Beweisstücke in einem Strafverfahren sein. Besonders Wäschestücke mit Sperma-, Speichel- oder Blutspuren sollten deshalb ungewaschen, trocken und getrennt in Papiertüten aufbewahrt werden. Denken Sie auch an das elektronische Beweismaterial – Kommunikation mit dem Täter (Emails, Nachrichten in Netzwerken, SMS, etc.)

Wichtiger Hinweis:

Die meisten Frauen* verspüren nach der Tat das Bedürfnis zu duschen. Tun Sie das nach Möglichkeit nicht, bevor Sie in der Klinik waren. Wichtige Spuren können sonst verloren gehen.

Ärztliche Hilfe:

Gehen Sie möglichst bald, innerhalb der ersten 3 Tage, in eine Klinik und erklären Sie, was passiert ist. Lassen Sie sich ein Attest geben, in dem alle Verletzungen und ihr psychischer Zustand aufgeführt sind. Lassen Sie sich auch gynäkologisch untersuchen und – wenn Sie das wollen – Beweise sichern in folgenden Kliniken:

Was Sie vor einer Anzeige wissen sollten:

Vergewaltigung ist ein Verbrechen (ein sogenanntes Offizialdelikt) und muss deshalb von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, sobald diese davon Kenntnis erhalten. Wenn Sie also eine Anzeige erstattet haben, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden. Sie können sich deshalb vorab von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder von uns zur Anzeigeerstattung beraten lassen.

Es kann hilfreich sein, die Aussage bei der Polizei in Begleitung einer Anwältin/eines Anwalts zu machen. Es ist ebenfalls möglich, dass wir Sie in dieser Situation begleiten.