Ab heute gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!
Schon lange haben unser Bundesverband der bff und viele andere Verbände ein Sexualstrafrecht eingefordert, das den Anforderungen der Istanbul-Konvention entspricht. Nach dem Inkrafttreten des reformierten Sexualstrafrechts schreibt der bff in seiner Pressemitteilung:
Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“ freut sich Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.
Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe bedroht. Nach dem neuen Gesetz kann ein Übergriff gegen eine Frau mit Behinderungen härter bestraft werden. Das ist ein stärkendes Signal für alle Frauen mit Behinderungen, die ja überproportional häufig Übergriffe erleben.
Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.
Der Reform war eine jahrelange rechtspolitische Debatte vorangegangen. Kritiker_innen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Neuregelung die bestehenden Beweisprobleme nicht löst. Dazu Katja Grieger: „Sexuelle Übergriffe werden immer schwer zu beweisen sein. Dies darf aber kein Grund sein, an einem schlechten Gesetz festzuhalten. Es ist sehr erfreulich, dass der Deutsche Bundestag dieser Argumentation gefolgt ist“. Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erhoffen sich von dem neuen Gesetz auch eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein. Katja Grieger erläutert: „Die Botschaft ist jetzt ganz klar und eindeutig: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht.“