Pressemitteilung UBSKM Positionspapier 2022
PRESSEMITTEILUNG: Missbrauchsbeauftragter Rörig veröffentlicht Positionspapier: Staatliche Verantwortungsübernahme und Aufarbeitung von Missbrauch
Pressemitteilung vom 16.02.2022
UBSKM-Positionspapier 2022
Staatliche Verantwortungsübernahme und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch – Bilanz und Ausblick
Rörig: „Der Staat muss jetzt beweisen, dass er die unabhängige Aufarbeitung sexueller Gewalt ernst nimmt und alles dafür tut, damit diese unterstützt, kritisch begleitet und kontrolliert werden kann. Die bei dem UBSKM-Amt angesiedelte Unabhängige Aufarbeitungskommission sollte jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und mit weiteren Rechten und Pflichten ausgestattet werden.“
Berlin, 16.02.2022. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, veröffentlichte heute in Berlin das Positionspapier „Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch – Bilanz und Ausblick“.
Darin skizziert Rörig, wie staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von Missbrauch in Deutschland konkret gestaltet werden sollte und welche – auch gesetzlichen – nächsten Schritte dafür notwendig sind. Das Positionspapier sieht vor, insbesondere durch eine Stärkung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die auf Bundesebene bereits wertvolle Arbeit geleistet habe, die institutionelle Aufarbeitung von Kindesmissbrauch durch stärkere staatliche Verantwortungsübernahme zu unterstützen, kritisch zu begleiten und kontrollieren zu können. Im Fokus dürfe dabei nicht nur Aufarbeitung im kirchlichen Bereich stehen, sondern zum Beispiel auch im organisierten Sport, den Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Diskutiert werden müsse auch die dringende Frage nach Strukturen und Konzepten für die Aufarbeitung familiärer sexueller Gewalt und die hier bestehende Verantwortung des Staates.
Rörig erhoffe sich von der Regierungsmehrheit, dass dazu jetzt ein breiter politischer Diskurs in Gang gesetzt werde.
Ein erster Entwurf für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Grundlage sollte noch in der ersten Hälfte 2022 gemeinsam erarbeitet und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Spätestens im Jahr 2023 sollte die dann mit erweiterten Kompetenzen und Rechten ausgestattete Aufarbeitungskommission (sie ist aktuell bis Ende 2023 befristet) auch gesetzlich verankert sein.
Das Positionspapier liegt seit gestern den Fraktionsvorsitzenden, dem Bundeskanzleramt und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung sowie Bundestagsausschüssen vor.