Istanbul – Konvention
Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Anfang Juni hat der Bundestag dem Gesetz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zugestimmt. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ und wurde bereits 2011 vom Europarat verabschiedet. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages, kritisieren aber, dass Artikel 59 mit einem Vorbehalt belegt ist. Dieser Artikel betrifft vor allem das Aufenthaltsrecht gewaltbetroffener Migrantinnen. Lesen Sie dazu auch die Position des KOK, der ausführlich auf diese Problematik eingeht.
Am 7. Juli wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, es wird voraussichtlich im Januar 2018 in Kraft treten.