bff Pressemitteilung: Hilfe bei Gewalt ist ein Menschenrecht: Das braucht sichere Finanzierung!

BERLIN | 24.11.2025

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November appelliert der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe an die Politik, das im Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz konsequent umzusetzen.

Herausforderungen der Umsetzung

Endlich, nach jahrzehntelangem Einsatz für eine Absicherung des Hilfesystems, wird aus freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen ein Rechtsanspruch. Jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau hat zukünftig einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Der Bund beteiligt sich ab 2027 an der Finanzierung.

Der Rechtsanspruch tritt jedoch erst 2032 in Kraft. Bis dahin muss das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden: Es braucht ein flächendeckendes Netz an Fachberatungsstellen und ausreichend Plätze in Frauenhäusern sowie niedrigschwellige Zugänge für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder. Konkret bedeutet das beispielsweise: mobile Beratung, wenn der Weg in die Fachberatungsstelle für eine alleinerziehende Mutter im ländlichen Raum zu weit ist; barrierefreie Beratungsräume für Rollstuhlnutzer*innen; Sprachmittlung für geflüchtete Frauen; Kooperation und Vernetzung mit Einrichtungen der Obdachlosenhilfe oder mit Pflegeheimen für hochaltrige Frauen – und vieles mehr.

Aktuell erstellen die Bundeslänger eine Ausgangsanalyse und planen die Entwicklung hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Diese Analyse muss – neben dem Vorhandenen – auch die vielen noch bestehenden Lücken im Hilfesystem und Zugangsbarrieren für besonders verletzliche Zielgruppen intersektional in den Fokus nehmen – damit schließlich auch alle Betroffenen Hilfe erhalten. Denn das ist das Ziel des Gewalthilfegesetzes, es verlangt einen Ausbau der Angebote.

Ausbau statt Nullsummenspiel

Wie dringend ein Ausbau der Hilfe ist, ist längst bekannt: Im Sommer 2024 veröffentlichte das Bundesfrauenministerium die Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie belegt die Unterfinanzierung von Fachberatungsstellen. Bisher haben Fachberatungsstellen deutschlandweit pro Einwohner*in und Jahr nur ca. 1,20 Euro zur Verfügung. Der Bedarf ist jedoch um ein Vielfaches höher.

„Die Politik muss jetzt auf allen Ebenen den klaren politischen Willen zeigen, damit das Gewalthilfegesetz auch tatsächlich für den Ausbau der Hilfe sorgt“ sagt bff-Geschäftsführerin Katja Grieger.

Anti-Gewalt-Projekte sind immer wieder befristet finanziert, in Zeiten knapper Haushalte drohen dann Kürzungen – trotz wachsender Fallzahlen und Präventionsbedarfe. Vor allem Kommunen, die bislang an der Finanzierung beteiligt waren, drohen sich zurückzuziehen. Wo jetzt Kürzungen drohen und später Bundesmittel mit dem Gewalthilfegesetz fließen, wird aus dem dringend erforderlichen Ausbau der Angebote ein Nullsummen-Spiel. Katja Grieger: „Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, ist ein Ausbau des Hilfesystems und dessen sichere Finanzierung zwingend erforderlich. Kürzungen darf es nicht geben!“

Hintergrund

Der Internationale Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November macht weltweit auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam und ruft zu Solidarität und Handeln auf. Der Gedenktag geht auf die Ermordung der Mirabal-Schwestern 1960 in der Dominikanischen Republik zurück und wurde 1999 von den Vereinten Nationen anerkannt. Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Der 25. November erinnert daran: Schutz, Prävention und Gleichstellung sind zentrale Voraussetzungen für ein gewaltfreies Leben aller Frauen.

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