„NEIN heißt NEIN“ ist da!

Der Frauennotruf München begrüßt die am 7. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan der Grundsatz „Nein heißt nein“ verankert ist. Diese Reform stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen. Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz.

Bisher waren sexuelle Handlungen an einer Person nicht strafbar, wenn diese nur verbal ihren entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hatte. Für eine Strafbarkeit mussten zum Beispiel eine Drohung oder das Anwenden von Gewalt hinzukommen. Künftig kommt es für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die Betroffene sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über den ‚erkannten Willen‘ der Betroffenen hinweggesetzt hat.

Damit sind auch die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt, die ganz klar die Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen fordert. Mit der Verabschiedung des reformierten Sexualstrafrechts kann dieses wichtige Menschenrechtsabkommen nun endlich auch von Deutschland ratifiziert werden.

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